Tobias Lange Video- & Fotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für video- und fotografische Dienstleistungen

I. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten – soweit nichts anderes vereinbart wurde oder wird – für alle mit Tobias Lange, Video- & Fotografie, Poetenweg 7, 33619 Bielefeld, Telefon: 0521 92632784, E-Mail: tobias@tobiaslange.art (im Folgenden: Auftragnehmer) abgeschlossenen Verträge sowie für alle in dem Zusammenhang erfolgenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Lieferungen und Leistungen. Soweit diese AGB mit in etwaigen anderen geschäftlichen oder medialen Bereichen des Auftragnehmers verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kollidieren, gilt die jeweils speziellere Regelung. Vertragssprache ist Deutsch.
  1. Vertragsgegenstand sind die vom Auftragnehmer beworbenen bzw. mit diesem seitens des Auftraggebers vereinbarten Dienstleistungen bzw. Produkte.
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Änderungen der gesetzlichen Regelungen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder wesentlicher Markt-, Wettbewerbs- oder Geschäftsverhältnisse diese AGB in angemessener, verhältnismäßiger und dem Kunden zumutbarer Weise mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

II. Vertragsschluss und Stornierungen

  1. Soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wird, bestimmt sich der Inhalt der mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge durch die seitens des Auftragnehmers dem Auftraggeber übermittelte schriftliche Auftragsbestätigung.
  1. In der schriftlichen Auftragsbestätigung werden die vertraglich vereinbarten Produkte bzw. Dienstleistungen sowie deren Preis bzw. Vergütung einschließlich etwaiger Nebenkosten, Steuern und Zahlungsbedingungen sowie etwaige Kündigungs-, Stornierungs- und/oder Widerrufsmöglichkeiten aufgeführt.

III. Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer wird die vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß und fachgerecht ausführen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertragsgemäße Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird dem Auftragnehmer bei der Umsetzung, Auswahl und Durchführung der vertraglichen Leistungen ein angemessener örtlicher, technischer, darstellerischer und künstlerischer Gestaltungsspielraum gewährt. Dies gilt auch hinsichtlich der allein dem Auftragnehmer zustehenden Bildbearbeitung.
  1. Eine ggf. seitens des Auftraggebers gewünschte Zurverfügungstellung von Werken in digitaler Form bzw. auf Datenträgern bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 
  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, so erhöht sich eine die entsprechende Zeitüberschreitung nicht angemessen umfassende Vergütung des Auftragnehmers entsprechend. Dies gilt auch für auftretende Wartezeiten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bei kausalem Verschulden des Auftraggebers bleiben unberührt.
  1. Bei von keiner Partei zu vertretenden Leistungsstörungen durch höhere Gewalt werden die Parteien unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Seiten nach Möglichkeit alternative Leistungs- und Zeitregelungen treffen.

IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Die Klärung, Einholung und Sicherstellung für die beauftragten Werke ggf. erforderlicher Bildrechte, Nutzungsrechte, sonstiger Rechte Dritter, Verwertungsrechte einschließlich etwaiger Vorgaben und Anforderungen von Verwertungsgesellschaften, behördlicher Genehmigungen u. Ä. sowie ein die video- und fotografischen Dienstleistungen in ausreichender Weise ermöglichender Zustand der örtlichen und baulichen Gegebenheiten obliegt nicht dem Auftragnehmer, sondern liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

V. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Rechte Dritter

  1. Der Auftragnehmer ist und bleibt alleiniger Urheber der von ihm hergestellten Werke, unabhängig davon, ob es sich um Lichtbilder, Lichtbildwerke, Filmwerke oder den Filmwerken ähnliche Werke, Sprachwerke, Werke der Musik, Kunstwerke, Zeichnungen, Pläne, Skizzen oder andere Darstellungen oder Produkte handelt und gleich in welcher künstlerischen, technischen oder sonstigen Form und mit welchen Mitteln oder Medien sie erstellt, verändert, vervielfältigt oder collagiert wurden oder werden.
  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dem Auftraggeber lediglich einfache, nicht übertragbare und nicht kommerzielle Nutzungsrechte zu ausschließlich eigenem privatem Gebrauch übertragen. Dazu gehört ohne gesonderte ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers u. a. nicht die vollständige oder teilweise Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung einzelner oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Werke.
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bei ihm verbleibenden Negative, Dias, Daten und RAW-Materialien nach Ablauf von drei Jahren seit Auftragsbeendigung zu vernichten.
  1. Der Auftraggeber und seine Angehörigen sind entgegen § 60 UrhG, der ausdrücklich abbedungen wird, ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zur Vervielfältigung und auch zur unentgeltlichen und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommenen Verbreitung vertragsgegenständlicher Werke nicht berechtigt. Eine etwaige Zustimmung des Auftragnehmers ändert nichts an der gesetzlichen Verpflichtung, den Auftragnehmer jeweils als Urheber zu benennen.

VI. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

  1. Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers und/oder seiner Erfüllungsgehilfen ergibt sich aus den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, anderenfalls aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Ansonsten schuldet der Auftraggeber die übliche Vergütung.
  1. Nebenkosten z. B. für Anreise, Spesen, Modelle, Requisiten, Labor, Studio, Energie und Strom, besondere Materialien etc. sowie etwaige (Lizenz-)Gebühren auch von Verwertungsgesellschaften sind vom Auftraggeber zu tragen.
  1. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese folglich auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus). Für die Folgejahre bleibt vorbehalten, den Kleinunternehmerstatus zu ändern.
  1. Die Vergütung ist ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen, soweit auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel ausgewiesen ist.
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bleiben die vertragsgegenständlichen Werke bzw. Materialien im Eigentum des Auftragnehmers und eine Nutzung seitens des Auftraggebers ist nicht gestattet.

VII. Gewährleistung und Garantien

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
  1. Eine Haftung für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Werke gilt nicht über die Gewährleistung und etwaige Garantieleistungen der Produzenten des betroffenen Materials hinaus.

VIII. Haftung und Schadensersatz

  1. Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen haften im gesetzlichen Umfang für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher bzw. vorvertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, sowie ferner bei Fehlen zugesicherter bzw. garantierter Eigenschaften sowie im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  1. Eine darüber hinausgehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht ausschließlich nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen.
  1. Für den Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen bzw. vorvertraglichen Pflicht beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Leistung vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  1. Die Haftung für den Verlust von Daten ist – unbeschadet der vorstehenden Regelungen – zusätzlich begrenzt auf den Aufwand, der üblicherweise für die Wiederherstellung der Daten entsteht, und besteht bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern die Daten in regelmäßigen anwendungsadäquaten Intervallen und auf geeignete Weise seitens des Auftraggebers gesichert worden sind.
  1. Diese Haftungsregelungen gelten auch für Schäden durch Fehler, Verzögerungen, Unterbrechungen oder für sonstige Beeinträchtigungen bei der Übermittlung oder Wiedergabe von Daten oder bei technischen Fehlfunktionen von Übertragungstechnik, Netz, Server oder Software und auch für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis, aus § 311a BGB, aus unerlaubter Handlung oder wegen Mängeln. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Aufwendungsersatz. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Nähere Angaben des Auftragnehmers zum Datenschutz und zu den diesbezüglichen Handhabungen, Verantwortlichkeiten und Auskünften sowie zu damit im Zusammenhang stehenden Rechten und Pflichten finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
  1. Zu etwaigen Widerrufsrechten des Auftraggebers verhält sich die Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.
  1. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 OWR-VO und § 36 VSBG: In Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern wird darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.